Hier finden Sie die wichtigsten Fakten rund um das Gremium „Elternbeirat“
Ein Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Schule. Er hat gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten. Darüber hinaus gibt es viele Möglichkeiten für den Elternbeirat in der Schule mitzuwirken und die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule mitzugestalten.
Beginn des Schuljahres gewählt. In unserem Gymnasium Gars besteht die Wahl für zwei Jahre. Zur Wahl aufstellen können sich folgende Gruppen:
- Eltern, die das Sorgerecht für das Kind haben,
- Pflegeeltern des Kindes,
- Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Die Anzahl der Mitglieder des Elternbeirats richtet sich nach der Größe der Schule. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Der Elternbeirat hat ein Recht auf Information, Anhörung und Beratung in allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Er kann Vorschläge und Anregungen an die Schulleitung, die Lehrkräfte, den Schulträger und die Schulaufsicht richten. Er soll bei der Lösung von Konflikten zwischen den an der Schule Beteiligten mitwirken. Er kann auch eigene Veranstaltungen durchführen, um das Schulleben zu bereichern.
Wenn du dich im Elternbeirat engagieren möchtest, kannst du dich zur Wahl stellen oder dich bei deiner Klassenelternvertretung melden, um deine Unterstützung anzubieten. Du kannst auch an den Sitzungen des Elternbeirats teilnehmen, um dich zu informieren oder deine Meinung zu äußern. Du kannst dich auch an den verschiedenen Arbeitsgruppen oder Projekten beteiligen, die vom Elternbeirat initiiert oder unterstützt werden.
Der Förderverein ist eine eigenständige Organisation, die sich für die finanzielle Unterstützung von Projekten und Anschaffungen in der Schule einsetzt. Der Förderverein kann mit dem Elternbeirat zusammenarbeiten, um gemeinsame Ziele zu verfolgen. Der Förderverein kann aber auch eigene Initiativen ergreifen, die nicht vom Elternbeirat abhängig sind.
Die Elternversammlung ist – wie der Name sagt – eine Versammlung aller Eltern der Schule. Die Elternversammlung besteht grundsätzlich an allen Schulen.
Sie soll zu einer Zeit stattfinden, in der Berufstätige regelmäßig teilnehmen können, also am Feierabend
Der Mitwirkung des Elternbeirats bedürfen verschiedene Entscheidungen. Die wichtigsten sind:
- Einführung und Beschaffung von Lernmitteln (Art. 51 Abs. 3 und 4 BayEUG)
- Auflösung von Schulen (Art. 26 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 2 BayEUG)
- besonders schwerwiegende Ordnungsmaßnahmen (Art. 88 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und Abs. 1 Satz 3 BayEUG)
Der Zustimmung des Elternbeirats bedürfen zahlreiche Entscheidungen. Die wichtigsten sind:
- Einrichtung eines unterrichtsfreien Tags
- wissenschaftliche Erhebungen und Untersuchungen
- Hausaufgaben an Tagen mit Nachmittagsunterricht an Grund- und Förderschulen
- Entlassung einer Schülers von der Schule oder Ausschluss von mehreren Schulen
- Durchführung von Schülerfahrten wie Schullandheim, Auslandsaustausch, Skikurs etc.
- Namenswahl für die Schule
- Einrichtung von Intensivierungsstunden am Gymnasium
- Ersatz des Zwischenzeugnisses durch ein Lernentwicklungsgespräch
Ja, diese Frage können wir auch ganz leicht beantworten… Wir sind ganz normale Eltern, so wie Sie und viele andere an dieser tollen Schule. Wir sind echt und zum Anfassen (naja, nicht wörtlich 🙂 ) aber jederzeit für Sie da.
Hier gibt es mehr über uns…
Und für alle, die es noch genauer und mehr wissen wollen…
Hier finden Sie die offiziellen Informationen durch das Bayerische Kultusministerium.
Link: Elternbeirat: Bindeglied zwischen Eltern und Schule (bayern.de)